...UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner: „Wir dürfen in Deutschland nicht weiter auf Kosten der Umwelt in anderen Ländern leben. Daher ist für mich klar: Unternehmen müssen ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten neu justieren und den Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie von Klima und Artenvielfalt in ihre Planungen einbeziehen... Unsere Studie zeigt, dass eine Sorgfaltspflicht, die auch den Umweltschutz in der Lieferkette umfasst, sowohl praktisch als auch rechtlich umsetzbar ist. Die aktuelle Umbruchs- und Umstrukturierungsphase ist eine hervorragende Chance, die seit langem schwelenden Probleme in den Lieferketten an der Wurzel zu packen.“
Umweltbezogene Sorgfaltspflichten: Neue Studien von deutschem Umweltbundesamt und NGOs zeigen Machbarkeit
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Autor(a): Umweltbundesamt & Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth: „Menschenrechtsverletzungen, Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte und Umweltbelastungen gehen meist Hand in Hand... Darum setzen wir uns dafür ein, den Schutz von Umwelt und Menschenrechten in einem neuen Lieferkettengesetz festzuschreiben und die Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.“
Die Studie aus dem Forschungsvorhaben „Umweltbezogene und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten als Ansatz zur Stärkung einer nachhaltigen Unternehmensführung“ gibt konkrete Empfehlungen, wie Staat, Verbände, internationale Organisationen und die Unternehmen selbst die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Liefer- und Wertschöpfungsketten verbessern können... Für Unternehmen bedeutet dies, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der Lieferkette nicht in getrennten Abteilungen, sondern vorzugsweise gemeinsam betrachtet werden. Wenn zusätzlich auch bestehende Strukturen wie ein Umweltmanagementsystem für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten genutzt werden, lassen sich auch Kosten und Aufwand sparen.
Rechtsgutachten zur Ausgestaltung einer umweltbezogenen Sorgfaltspflicht in einem Lieferkettengesetz
Autor(a): Dr. Elisabeth V. Henn & Dr. Jannika Jahn, im Auftrag von BUND mit Unterstützung von Greenpeace & Deutscher Umwelthilfe
Umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang ihrer Lieferkette sind rechtlich machbar und praktisch umsetzbar, das zeigt unser aktuelles Rechtsgutachten.
Egal ob Umweltschäden durch die Förderung von Fracking-Gas in Argentinien, dauerhafte Kontamination von Gewässern in China durch Textilproduktion oder Brandrodungen für Sojafutter in Brasilien – deutsche Unternehmen sind immer wieder an Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen durch ihre Tochterunternehmen oder Zulieferer im Ausland beteiligt.
Der BUND fordert deshalb im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz schon seit langem ein gleichnamiges Gesetz, das deutsche Unternehmen zur Achtung von Menschen- und Umweltrechten im Ausland verpflichtet.
